2 Aufsicht

Die Lehrkräfte aller im Gebäude vertretenen Schulen führen Aufsicht.

Den Anweisungen der Lehrkräfte ist Folge zu leisten – unabhängig davon, an welcher Schule sie unterrichten.

Auch die Hausmeister unterstützen die Aufsicht und sind weisungsbefugt. Ihren Anwei­sungen ist ebenfalls Folge zu leisten.


Version #1
Erstellt: 2026-08-23 17:54:11 UTC von Claudia Huß
Zuletzt aktualisiert: 2026-08-23 17:54:36 UTC von Claudia Huß