2 Aufsicht Die Lehrkräfte aller im Gebäude vertretenen Schulen führen Aufsicht. Den Anweisungen der Lehrkräfte ist Folge zu leisten – unabhängig davon, an welcher Schule sie unterrichten. Auch die Hausmeister unterstützen die Aufsicht und sind weisungsbefugt. Ihren Anwei­sungen ist ebenfalls Folge zu leisten.