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1 Hausrecht

Zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Schulbetriebs üben die Schulleitungen aller im Gebäude untergebrachten Schulen das Hausrecht aus.

Aktionen auf dem Schulgelände sowie die Veröffentlichung von Plakaten oder Aushängen bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die jeweils zuständige Schulleitung.