4 Fehlen im Falle von Krankheit, Beurlaubungen & Entschuldigungen
4.1 Abmeldung im Krankheitsfall
Wer krank ist oder aus anderen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen kann, ist selbst dafür verantwortlich, dies umgehend der Klassenleitung mitzuteilen. Schülerinnen und Schüler können dies selbst tun durch einen Eintrag in der App Untis Mobile unter „Meine Abwesenheiten“. Dabei soll auch der Grund der Abwesenheit angegeben werden.
Zusätzlich muss immer eine schriftliche Bitte um Entschuldigung fristgerecht vorgelegt werden.
4.2 Entschuldigungen
Die schriftliche Bitte um Entschuldigung erfolgt nach Vorgaben der Klassenleitung entweder in Papierform (Entschuldigungsheft) oder per E-Mail. Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern ist die Unterschrift einer erziehungsberechtigten Person erforderlich. Bei Auszubildenden der Berufsschule muss der Ausbildungsbetrieb über jede Fehlzeit informiert werden.
Fristen
Für die Vorlage der Bitte um Entschuldigung gelten folgende Fristen:
- Vollzeitschülerinnen und -schüler (einschließlich Fachschule, INTEA, BZB) è spätestens innerhalb von drei Schultagen.
- Berufsschülerinnen und -schüler è innerhalb von zwei Wochen, mit Bestätigung der Entschuldigung durch den Ausbildungsbetrieb (Stempel und Unterschrift oder E-Mail mit Kopie an den Betrieb).
Wichtig:
Werden die Entschuldigungen nicht fristgerecht eingereicht, können sie nicht mehr anerkannt werden. Die Fehlzeiten gelten dann als unentschuldigt.
Gründe für Fehlzeiten
Bei jeder Entschuldigung muss der Grund des Fehlens angegeben werden.
Verspätungen bei der Ankunft
Fehlt eine Schülerin oder ein Schüler aufgrund von Problemen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), ist der Entschuldigung ein geeigneter Nachweis, z. B. ein Screenshot der Verspätungsmeldung, beizufügen.
Sofern Sie mit einem PKW kommen, planen Sie bitte bei der Anreise ein, dass die Parkmöglichkeiten auf dem Parkplatz begrenzt sind. Eine verspätete Ankunft aufgrund der Parkplatzsuche gilt nicht als Entschuldigungsgrund.
4.3 Arzttermine
Arztbesuche sind grundsätzlich außerhalb der Unterrichtszeiten zu vereinbaren, um Fehlzeiten möglichst zu vermeiden.
4.4 Ärztliche Atteste
Ein ärztliches Attest ist grundsätzlich ab dem dritten aufeinanderfolgenden Fehltag vorzulegen.
Wichtig:
Fehlt eine Schülerin oder ein Schüler an einem Tag einer Leistungsüberprüfung (Klassenarbeit, Präsentation etc.), muss bereits ab dem ersten Fehltag ein Attest eingereicht werden.
- Vollzeitschülerinnen und -schüler (einschließlich Fachschule, INTEA, BZB) legen eine Schulunfähigkeitsbescheinigung vor.
- Berufsschülerinnen und -schüler reichen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ein.
- Wird dem Ausbildungsbetrieb ausschließlich eine elektronische AU (eAU) übermittelt, reicht ein schriftlicher Nachweis der Arbeitsunfähigkeit, etwa ein Ausdruck der Krankenkasse oder eine vom Betrieb bestätigte Information über den gemeldeten Krankheitszeitraum.
- Sofern keine schriftliche Bestätigung vorliegt, kann die Schule eine formlose Bestätigung des Betriebs verlangen.
5.
4.5 Ärztliche Atteste bei Abschlussprüfungen
Bei Abschlussprüfungen muss ein zugelassener Arzt zwingend die Prüfungsunfähigkeit per Attest bestätigen.
4.6 Beurlaubungen
Beurlaubungen bzw. Freistellungen müssen im Vorfeld entweder von der Klassenleitung, der Schulleitung oder dem Schulamt genehmigt werden. können für maximal zwei Unterrichtstage pro Schuljahr beantragt werden.
Der Antrag muss schriftlich spätestens 14 Tage vor dem gewünschten Termin bei der Klassenleitung eingereicht werden.
Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern ist zusätzlich die Unterschrift einer erziehungs¬berechtigtenerziehungsberechtigten Person erforderlich.
Berufsschülerinnen und Berufsschüler benötigen in jedem Fall die Zustimmung ihres Ausbildungsbetriebs, bestätigt entweder durch Unterschrift und Stempel oder per E-Mail direkt an die Klassenleitung.
4.6.1 Beurlaubung aus privaten Gründen
Private Beurlaubungen müssen von der Klassenleitung genehmigt werden. Eine Geneh-mi¬gung kann nur bei wichtigen Gründen erfolgen. Bitte beachten Sie Abschnitt 4.6.3.
4.6.2 Beurlaubung aus betrieblichen Gründen
Beurlaubungen aus betrieblichen Gründen können nur beantragt werden, wenn ein besonderer dienstlicher Anlass vorliegt, z. B. Fortbildungen, Messen oder betriebliche Veranstaltungen.
Der Antrag auf betriebliche Beurlaubung muss vom Ausbildungsbetrieb direkt an die Klassenleitung gestellt werden.
Über die Genehmigung entscheidet die Klassenleitung.
4.6.3 Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien
Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien sind nur in besonders begründeten Ausnahme¬fällen möglich und bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die Schulleitung. Der Antrag ist spätestens vier Wochen vor dem geplanten Reisetermin einzureichen.