4 Fehlen im Falle von Krankheit, Beurlaubungen & Entschuldigungen
Die Martin-Behaim-Schule nutzt WebUntis/Untis Mobile zur Erfassung von Fehlzeiten. Erfasst werden sowohl ganztägige und stundenweise Fehlzeiten als auch Verspätungen.
Jede Schülerin und jeder Schüler erhält einen persönlichen Zugang und kann damit jederzeit nachvollziehen, wann und in welchem Umfang Fehlzeiten erfasst wurden und ob diese als entschuldigt oder unentschuldigt gelten. Die Zugangsdaten für WebUntis/Untis Mobile werden von der Klassenleitung ausgegeben.
Versäumte Unterrichtsinhalte und Aufgaben sind selbstständig nachzuarbeiten. Schülerinnen und Schüler sind dafür verantwortlich, sich über die während ihrer Abwesenheit behandelten Inhalte und gestellten Aufgaben zu informieren und diese bis zur nächsten Unterrichtsstunde nachzuarbeiten.
4.1 Abmeldung im Krankheitsfall
WerIst krankabsehbar, dass eine Schülerin oder ein Schüler krankheitsbedingt einen ganzen Unterrichtstag fehlt, so ist oderdie ausAbwesenheit anderengrundsätzlich Gründenvor nicht am Unterricht teilnehmen kann, ist selbst dafür verantwortlich, dies umgehend der KlassenleitungUnterrichtsbeginn mitzuteilen. SchülerinnenDies und Schüler können dies selbst tunerfolgt durch einen Eintrag in der App Untis Mobile unter „Meine Abwesenheiten“. Dabei soll auch der Grund der Abwesenheit angegeben werden.
Zusätzlich muss immerfür den Fehltag fristgerecht eine schriftliche Bitte um Entschuldigung fristgerecht vorgelegt werden.
4.2 Entschuldigungen
Die schriftliche Bitte um Entschuldigung vorgelegt werden.
4.2 Bitte um Entschuldigung
Es liegt grundsätzlich in der Verantwortung der Schülerin/des Schüler, für alle in der App registrierten Fehlzeiten eine schriftliche Bitte um Entschuldigung unaufgefordert vorzulegen. Diese Bitte erfolgt nach Vorgaben der Klassenleitung entweder in Papierform (Entschuldigungsheft) oder per E-Mail. Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern ist die Unterschrift einer erziehungsberechtigten Person erforderlich.
Bei Auszubildenden der Berufsschule muss zusätzlich der Ausbildungsbetrieb über jede Fehlzeit informiert werden.
Fristen
Für die Vorlage der Bitte um Entschuldigung gelten folgende Fristen:
- Vollzeitschülerinnen und -schüler (einschließlich Fachschule, INTEA, BZB) è spätestens innerhalb von drei Schultagen.
- Berufsschülerinnen und -schüler è innerhalb von zwei Wochen, mit Bestätigung der Entschuldigung durch den Ausbildungsbetrieb (Stempel und Unterschrift oder E-Mail mit Kopie an den Betrieb).
Wichtig:
Werden die Entschuldigungen nicht fristgerecht eingereicht, können sie nicht mehr anerkannt werden. Die Fehlzeiten gelten dann als unentschuldigt.
Gründe für Fehlzeiten
Bei jeder Entschuldigung muss der Grund des Fehlens angegeben werden.
Verspätungen beivor/zum der AnkunftUnterrichtsbeginn
Fehlt eine Schülerin oder ein Schüler zu Beginn des Unterrichts aufgrund von Problemen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), ist der Entschuldigung ein geeigneter Nachweis, z. B. ein Screenshot der Verspätungsmeldung, beizufügen.
Sofern Sie mit einem PKW kommen, planen Sie bitte bei der Anreise ein, dass die Parkmöglichkeiten auf dem Parkplatz begrenzt sind. Eine verspätete Ankunft aufgrund der Parkplatzsuche gilt nicht als Entschuldigungsgrund.
4.3 Arzttermine und ärztliche Nachweise
Arzttermine
ArztbesucheArzttermine sind grundsätzlich außerhalb der UnterrichtszeitenUnterrichtszeit zu vereinbaren,vereinbaren. umIst Fehlzeitendies möglichstim zuEinzelfall vermeiden.
4.4 Ärztliche Atteste
Ein ärztliches Attestmöglich, ist grundsätzlichfür die versäumte Unterrichtszeit ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
Attestpflicht bei Krankheit
Bei krankheitsbedingtem Fehlen ist ab dem dritten aufeinanderfolgenden Fehltag ein vorzulegen.ärztlicher Nachweis erforderlich.
Wichtig:Dabei gelten folgende Nachweise:
Fehlt
anFehlen einemam Tag einer Leistungsüberprüfung
Dazu Präsentationgehören angekündigte Klassenarbeiten/Klausuren, terminierte Präsentationen etc.), mussHier ist der ärztliche Nachweis bereits ab dem ersten Fehltag einerforderlich. AttestDie eingereichtärztliche werden.Feststellung
4.5 Ärztliche Atteste bei Abschlussprüfungen
Bei Abschlussprüfungen gelten besondere Anforderungen: Hier muss ein zugelassener Arzt zwingendausdrücklich die Prüfungsunfähigkeit perdurch ein Attest bestätigen.
4.6 Beurlaubungen
Beurlaubungen bzw. Freistellungen müssen im Vorfeld entweder von der Klassenleitung, der Schulleitung oder dem Schulamt genehmigt werden. können für maximal zwei Unterrichtstage pro Schuljahr beantragt werden.
Der Antrag muss schriftlich spätestens 14 Tage vor dem gewünschten Termin bei der Klassenleitung eingereicht werden.
Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern ist zusätzlich die Unterschrift einer erziehungsberechtigten Person erforderlich.
Berufsschülerinnen und Berufsschüler benötigen in jedem Fall die Zustimmung ihres Ausbildungsbetriebs, bestätigt entweder durch Unterschrift und Stempel oder per E-Mail direkt an die Klassenleitung.
Beurlaubungsgründe für Berufsschülerinnen und -schüler
Fachlehrer/
-in
Klassenleitung
Schulleiter
Staatl. Schulamt
1. Einzelne Stunden (besondere Gründe)
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2. Zwingende persönliche Gründe, z. B. familiäre Ereignisse, Arzttermine, Trauerfälle, Gerichtstermine etc.
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bis zu 2 Tage
þ
bis zu
5 Tage
þ
über
5 Tage
3. Wichtige betriebliche Gründe², z. B. Betriebsversammlung, Jugend- oder Ausbildungsversammlung, Schulungen (betriebsintern/extern), Messen
þ
bis zu 2 Tage
þ
bis zu
5 Tage
4. Ausbildung im Ausland, z. B. Erasmus-Aufenthalte, betrieblicher Auslandseinsatz
þ
5. Gesetzliche Vorschriften, z. B.
· Bildungsurlaub für politische oder berufliche Weiterbildung (nicht vom Betrieb organisiert)
· Freistellung für ehrenamtliche Jugendleitertätigkeit
· Schulungen für Betriebs- oder Personalratsmitglieder, wenn der Schüler selbst in einem solchen Gremium aktiv ist.
þ
bis zu
5 Tage
þ
über
5 Tage
6. Überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen (ÜBA)
· Von Ärzte- oder Handwerkskammer
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4.6.1 Beurlaubung aus privaten Gründen
Private Beurlaubungen müssen von der Klassenleitung genehmigt werden. Eine Geneh-mi¬gung kann nur bei wichtigen Gründen erfolgen. Bitte beachten Sie Abschnitt 4.6.3.
4.6.2 Beurlaubung aus betrieblichen Gründen
Beurlaubungen aus betrieblichen Gründen können nur beantragt werden, wenn ein besonderer dienstlicher Anlass vorliegt, z. B. Fortbildungen, Messen oder betriebliche Veranstaltungen.
Der Antrag auf betriebliche Beurlaubung muss vom Ausbildungsbetrieb direkt an die Klassenleitung gestellt werden.
Über die Genehmigung entscheidet die Klassenleitung.
4.6.3 Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien
Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien sind nur in besonders begründeten Ausnahme¬fällen möglich und bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die Schulleitung. Der Antrag ist spätestens vier Wochen vor dem geplanten Reisetermin einzureichen.