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4 Fehlen im Falle von Krankheit, Beurlaubungen & Entschuldigungen

Die Martin-Behaim-Schule nutzt WebUntis/Untis Mobile zur Erfassung von Fehlzeiten. Erfasst werden sowohl ganztägige und stundenweise Fehlzeiten als auch Verspätungen.

Jede Schülerin und jeder Schüler erhält einen persönlichen Zugang und kann damit jederzeit nachvollziehen, wann und in welchem Umfang Fehlzeiten erfasst wurden und ob diese als entschuldigt oder unentschuldigt gelten. Die Zugangsdaten für WebUntis/Untis Mobile werden von der Klassenleitung ausgegeben.

Versäumte Unterrichtsinhalte und Aufgaben sind selbstständig nachzuarbeiten. Schülerinnen und Schüler sind dafür verantwortlich, sich über die während ihrer Abwesenheit behandelten Inhalte und gestellten Aufgaben zu informieren und diese bis zur nächsten Unterrichtsstunde nachzuarbeiten.

4.1 Abmeldung im Krankheitsfall

WerIst krankabsehbar, dass eine Schülerin oder ein Schüler krankheitsbedingt einen ganzen Unterrichtstag fehlt, so ist oderdie ausAbwesenheit anderengrundsätzlich Gründenvor nicht am Unterricht teilnehmen kann, ist selbst dafür verantwortlich, dies umgehend der KlassenleitungUnterrichtsbeginn mitzuteilen. SchülerinnenDies und Schüler können dies selbst tunerfolgt durch einen Eintrag in der App Untis Mobile unter „Meine Abwesenheiten“. Dabei soll auch der Grund der Abwesenheit angegeben werden.

    Eine telefonische Krankmeldung im Sekretariat ist ausdrücklich nicht gewünscht! Verspätungen sowie Fehlzeiten in einzelnen Unterrichtsstunden werden von den jeweils unterrichtenden Lehrkräften in WebUntis erfasst. 

    Zusätzlich muss immerfür den Fehltag fristgerecht eine schriftliche Bitte um Entschuldigung fristgerecht vorgelegt werden. 

    4.2 Entschuldigungen

    Die schriftliche Bitte um Entschuldigung vorgelegt werden.

    4.2 Bitte um Entschuldigung

    Es liegt grundsätzlich in der Verantwortung der Schülerin/des Schüler, für alle in der App registrierten Fehlzeiten eine schriftliche Bitte um Entschuldigung unaufgefordert vorzulegen. Diese Bitte erfolgt nach Vorgaben der Klassenleitung entweder in Papierform (Entschuldigungsheft) oder per E-Mail. Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern ist die Unterschrift einer erziehungsberechtigten Person erforderlich.

    Bei Auszubildenden der Berufsschule muss zusätzlich der Ausbildungsbetrieb über jede Fehlzeit informiert werden.

    Fristen

    Für die Vorlage der Bitte um Entschuldigung gelten folgende Fristen:

    • Vollzeitschülerinnen und -schüler (einschließlich Fachschule, INTEA, BZB)  è  spätestens innerhalb von drei Schultagen.
    • Berufsschülerinnen und -schüler  è  innerhalb von zwei Wochen, mit Bestätigung der Entschuldigung durch den Ausbildungsbetrieb (Stempel und Unterschrift oder E-Mail mit Kopie an den Betrieb).

    Wichtig:

    Werden die Entschuldigungen nicht fristgerecht eingereicht, können sie nicht mehr anerkannt werden. Die Fehlzeiten gelten dann als unentschuldigt.

    Gründe für Fehlzeiten

    Bei jeder Entschuldigung muss der Grund des Fehlens angegeben werden.

    Verspätungen beivor/zum der AnkunftUnterrichtsbeginn

    Fehlt eine Schülerin oder ein Schüler zu Beginn des Unterrichts aufgrund von Problemen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), ist der Entschuldigung ein geeigneter Nachweis, z. B. ein Screenshot der Verspätungsmeldung, beizufügen.

    Sofern Sie mit einem PKW kommen, planen Sie bitte bei der Anreise ein, dass die Parkmöglichkeiten auf dem Parkplatz begrenzt sind. Eine verspätete Ankunft aufgrund der Parkplatzsuche gilt nicht als Entschuldigungsgrund.

    4.3 Arzttermine und ärztliche Nachweise

    Arzttermine 

    ArztbesucheArzttermine sind grundsätzlich außerhalb der UnterrichtszeitenUnterrichtszeit zu vereinbaren,vereinbaren. umIst Fehlzeitendies möglichstim zuEinzelfall vermeiden.

    nicht

    4.4 Ärztliche Atteste

    Ein ärztliches Attestmöglich, ist grundsätzlichfür die versäumte Unterrichtszeit ein entsprechender Nachweis vorzulegen.

    Attestpflicht bei Krankheit

    Bei krankheitsbedingtem Fehlen ist ab dem dritten aufeinanderfolgenden Fehltag ein vorzulegen.ärztlicher Nachweis erforderlich.

    Wichtig:Dabei gelten folgende Nachweise:

    Fehlt

      Vollzeitschülerinnen und -schüler (einschließlich Fachschule, INTEA, BZB)  è  Schulunfähigkeitsbescheinigung Berufsschülerinnen und -schüler  è  Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU)
        Wird diese dem Ausbildungsbetrieb ausschließlich elektronisch übermittelt (eAU), ist der Schule ein geeigneter Nachweis über den gemeldeten Krankheitszeitraum vorzulegen, z. B. eine SchülerinBestätigung oderdes einAusbildungsbetriebs. Schüler

        anFehlen einemam Tag einer Leistungsüberprüfung

        (Klassenarbeit,

        Dazu Präsentationgehören angekündigte Klassenarbeiten/Klausuren, terminierte Präsentationen etc.), mussHier ist der ärztliche Nachweis bereits ab dem ersten Fehltag einerforderlich. AttestDie eingereichtärztliche werden.Feststellung

        muss
          grundsätzlich Vollzeitschülerinnenam undTag -schülerder (einschließlichLeistungsüberprüfung Fachschule, INTEA, BZB) legenerfolgen; eine Schulunfähigkeitsbescheinigungnachträgliche vor.Bescheinigung Berufsschülerinnender und -schüler reichen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ein.
            Wird dem Ausbildungsbetrieb ausschließlich eine elektronische AU (eAU) übermittelt,Erkrankung reicht einnicht schriftlicheraus. Nachweis der Arbeitsunfähigkeit, etwa ein Ausdruck der Krankenkasse oder eine vom Betrieb bestätigte Information über den gemeldeten Krankheitszeitraum. Sofern keine schriftliche Bestätigung vorliegt, kann die Schule eine formlose Bestätigung des Betriebs verlangen.

            4.5 Ärztliche Atteste bei Abschlussprüfungen

            Bei Abschlussprüfungen gelten besondere Anforderungen: Hier muss ein zugelassener Arzt zwingendausdrücklich die Prüfungsunfähigkeit perdurch ein Attest bestätigen.

            4.6 Beurlaubungen

            Beurlaubungen bzw. Freistellungen müssen im Vorfeld entweder von der Klassenleitung, der Schulleitung oder dem Schulamt genehmigt werden. können für maximal zwei Unterrichtstage pro Schuljahr beantragt werden.

             

             

            Der Antrag muss schriftlich spätestens 14 Tage vor dem gewünschten Termin bei der Klassenleitung eingereicht werden. 
            Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern ist zusätzlich die Unterschrift einer erziehungsberechtigten Person erforderlich.
            Berufsschülerinnen und Berufsschüler benötigen in jedem Fall die Zustimmung ihres Ausbildungsbetriebs, bestätigt entweder durch Unterschrift und Stempel oder per E-Mail direkt an die Klassenleitung.

            Beurlaubungsgründe für Berufsschülerinnen und -schüler

            Fach­lehrer/
            -in

            Klassen­­leitung

            Schul­­leiter

            Staatl. Schulamt

            1.     Einzelne Stunden (besondere Gründe)

            þ

             

             

             

            2.     Zwingende persönliche Gründe, z. B. familiäre Ereig­nisse, Arzttermine, Trauerfälle, Gerichtstermine etc.

             

            þ
            bis zu 2 Tage

            þ 
            bis zu
            5 Tage

            þ 
            über
            5 Tage

            3.     Wichtige betriebliche Gründe², z. B. Betriebsversammlung, Jugend- oder Ausbildungs­versammlung, Schulungen (betriebsintern/extern), Messen

             

            þ 
            bis zu 2 Tage

            þ
            bis zu
            5 Tage

             

            4.     Ausbildung im Ausland, z. B. Erasmus-Aufenthalte, betrieblicher Auslandseinsatz

             

             

            þ

             

            5.     Gesetzliche Vorschriften, z. B.

            ·   Bildungsurlaub für politische oder beruf­liche Weiterbildung (nicht vom Betrieb organisiert)

            ·   Freistellung für ehrenamtliche Jugendleiter­tätigkeit

            ·   Schulungen für Betriebs- oder Personal­rats­mitglieder, wenn der Schüler selbst in einem solchen Gremium aktiv ist.

             

             

            þ
            bis zu 
            5 Tage

            þ
            über 
            5 Tage

            6.     Überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen (ÜBA)

            ·   Von Ärzte- oder Handwerkskammer

             

             

            þ

             

             

             

            4.6.1    Beurlaubung aus privaten Gründen
            Private Beurlaubungen müssen von der Klassenleitung genehmigt werden. Eine Geneh-mi¬gung kann nur bei wichtigen Gründen erfolgen. Bitte beachten Sie Abschnitt 4.6.3.
            4.6.2    Beurlaubung aus betrieblichen Gründen
            Beurlaubungen aus betrieblichen Gründen können nur beantragt werden, wenn ein besonderer dienstlicher Anlass vorliegt, z. B. Fortbildungen, Messen oder betriebliche Veranstaltungen.
            Der Antrag auf betriebliche Beurlaubung muss vom Ausbildungsbetrieb direkt an die Klassenleitung gestellt werden.
            Über die Genehmigung entscheidet die Klassenleitung.
            4.6.3    Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien
            Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien sind nur in besonders begründeten Ausnahme¬fällen möglich und bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die Schulleitung. Der Antrag ist spätestens vier Wochen vor dem geplanten Reisetermin einzureichen.