9 Nutzung von Mobiltelefonen/Smartphones, Tablets, Smartwatches
Digitale Endgeräte gehören zum Alltag, dürfen den Unterricht jedoch nicht stören. Für ihre Nutzung gelten daher die folgenden Regeln.
9.1 Nutzung im Unterricht
Während des Unterrichts müssen Mobiltelefone/Smartphones sicher in der Tasche verstaut sein. Smartwatches dürfen während des Unterrichts nicht aktiv genutzt werden. Tablets und andere digitale Endgeräte dürfen nur nach den Vorgaben der Lehrkraft und zu unterrichtlichen Zwecken genutzt werden.
Die Lehrkraft kann die Nutzung von Mobiltelefonen/Smartphones, Tablets, Smartwatches oder vergleichbaren Geräten im Einzelfall ausdrücklich erlauben.
Bei Verstößen können Lehrkräfte das betreffende Gerät für die Dauer des Unterrichts einziehen. Es wird sicher verwahrt und am Ende des Unterrichts zurückgegeben.
Bei Klassenarbeiten, Klausuren und anderen Leistungsüberprüfungen sind Mobiltelefone/Smartphones, Smartwatches und andere kommunikationsfähige Geräte auszuschalten und nach den Vorgaben der Lehrkraft abzulegen.
9.2 Fotos, Video- und Audioaufnahmen
Fotos sowie Video- und Audioaufnahmen von Personen dürfen nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung angefertigt werden.
Dies gilt auf dem Schulgelände ebenso wie bei schulischen Veranstaltungen.
Heimliche Aufnahmen sowie die unerlaubte Weitergabe oder Veröffentlichung von Aufnahmen sind untersagt. Verstöße können schulische Maßnahmen und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Ergänzend gelten die Regelungen zu Datenschutz und Persönlichkeitsrechten in Abschnitt 8.3.