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6 Versicherungsschutz

6.1  Unfallversicherung

Grundsätzlich besteht Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung. Versichert sind Unfälle im Schulgebäude, auf dem direkten Weg zur Schule sowie auf dem Weg zum oder vom Ausbildungsbetrieb.

Um den Versicherungsschutz sicherzustellen, liegt es in der Verantwortung der Schülerin oder des Schülers, Unfälle unverzüglich im Sekretariat der MBS zu melden.

6.2  Verlassen des Schulgeländes

Schülerinnen und Schüler dürfen in den Pausen und Zwischenstunden das Schulgelände verlassen. Das Verlassen erfolgt jedoch immer auf eigene Verantwortung, da außerhalb des Schulgeländes kein schulischer Versicherungsschutz besteht.