6 Versicherungsschutz
Schülerinnen und Schüler stehen während des Schulbesuchs an der MBS im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung unter Versicherungsschutz. Dieser umfasst insbesondere den Unterricht, die Pausen, schulische Veranstaltungen sowie die damit verbundenen unmittelbaren Wege.
Informationspflicht im Falle eines Unfalls
Unfälle sind umgehend im Sekretariat oder bei der Klassenleitung zu melden. Dies gilt auch für Wegeunfälle, also Unfälle auf dem direkten Weg zur Schule oder von der Schule nach Hause.
Auch wenn ein Wegeunfall außerhalb des Schulgeländes passiert, muss die Schule darüber informiert werden, damit der Unfall als möglicher Schulunfall erfasst und an die zuständige Unfallversicherung gemeldet werden kann.
Verlassen des Schulgeländes
Schülerinnen und Schüler dürfen das Schulgelände in Pausen und Zwischenstunden verlassen.
Beim Verlassen des Schulgeländes aus privaten Gründen besteht grundsätzlich kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Für bestimmte Wege, insbesondere zur Beschaffung von Lebensmitteln zum unmittelbaren Verzehr, kann Versicherungsschutz bestehen. Ob ein Unfall versichert ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.
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