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6 Versicherungsschutz

Schülerinnen und Schüler stehen während des Schulbesuchs an der MBS im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung unter Versicherungsschutz. Dieser umfasst insbesondere den Unterricht, die Pausen, schulische Veranstaltungen sowie die damit verbundenen unmittelbaren Wege.

Um den Versicherungsschutz sicherzustellen, liegt es in der Verantwortung der Schülerin oder des Schülers, Unfälle unverzüglich im Sekretariat der MBS zu melden.

Verlassen des Schulgeländes

Schülerinnen und Schüler dürfen das Schulgelände in Pausen und Zwischenstunden verlassen.

Beim Verlassen des Schulgeländes aus privaten Gründen besteht grundsätzlich kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Für bestimmte Wege, insbesondere zur Beschaffung von Lebensmitteln zum unmittelbaren Verzehr, kann Versicherungsschutz bestehen. Ob ein Unfall versichert ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.