6 Versicherungsschutz
6.1Schülerinnen und UnfallversicherungSchüler
Grundsätzlichstehen bestehtwährend Versicherungsschutzdes Schulbesuchs an der MBS im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung.Unfallversicherung Versichertunter sindVersicherungsschutz. UnfälleDieser imumfasst Schulgebäude,insbesondere aufden demUnterricht, direktendie WegPausen, zurschulische SchuleVeranstaltungen sowie aufdie demdamit Wegverbundenen zumunmittelbaren oder vom Ausbildungsbetrieb.Wege.
Um den Versicherungsschutz sicherzustellen, liegt es in der Verantwortung der Schülerin oder des Schülers, Unfälle unverzüglich im Sekretariat der MBS zu melden.
6.2 Verlassen des Schulgeländes
Schülerinnen und Schüler dürfen das Schulgelände in den Pausen und Zwischenstunden dasverlassen.
Beim Verlassen erfolgt jedoch immer auf eigene Verantwortung, da außerhalb des Schulgeländes aus privaten Gründen besteht grundsätzlich kein schulischergesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Für bestimmte Wege, insbesondere zur Beschaffung von Lebensmitteln zum unmittelbaren Verzehr, kann Versicherungsschutz besteht.
bestehen. Ob ein Unfall versichert ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.