2 Aufsicht
Die Lehrkräfte aller im Gebäude vertretenen Schulen führen Aufsicht.
Den Anweisungen der Lehrkräfte ist Folge zu leisten – unabhängig davon, an welcher Schule sie unterrichten.
Auch die Hausmeister unterstützen die Aufsicht und sind weisungsbefugt. Ihren Anweisungen ist ebenfalls Folge zu leisten.
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