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2 Aufsicht

Die Lehrkräfte aller im Gebäude vertretenen Schulen führen Aufsicht.

Den Anweisungen der Lehrkräfte ist Folge zu leisten – unabhängig davon, an welcher Schule sie unterrichten.

Auch die Hausmeister unterstützen die Aufsicht und sind weisungsbefugt. Ihren Anwei­sungen ist ebenfalls Folge zu leisten.